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Spesen 2026 im Kanton Bern: Neue Kilometerpauschale & wichtige Anpassungen im Überblick

Ab dem 1. Januar 2026 gelten im Kanton Bern wichtige Anpassungen im Bereich Spesen und genehmigte Spesenreglemente. Die Kilometerentschädigung kann neu bis zu 75 Rappen pro Kilometer betragen, zudem gelten klare Vorgaben zur privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen sowie zu Pauschalspesen. Wir fassen die wichtigsten Änderungen für Unternehmen und HR-Verantwortliche verständlich zusammen.
February 13, 2026
2 min read
Änderungen im Spesenreglement 2026 im Kanton Bern mit neuer Kilometerentschädigung von bis zu 75 Rappen pro Kilometer.
Recht & Gesetz Kanton Bern Lesezeit: ca. 6–8 Minuten Stand: Dez 2025

Spesenreglement Kanton Bern: Genehmigung & neue Regeln ab 1. Januar 2026

Der Kanton Bern passt per 01.01.2026 zentrale Eckwerte rund um genehmigte Spesenreglemente an. Wir fassen die wichtigsten Änderungen und die vollständigen Anforderungen (Voraussetzungen, Gesuch, Limiten, Verfahren, Lohnausweis) verständlich zusammen.

Infografik zu den Spesen-Änderungen 2026 im Kanton Bern: Kilometerentschädigung bis 75 Rp./km und Hinweise zu Geschäftsfahrzeugen.
Update 2026: Was sich im Kanton Bern bei Spesenreglementen ändert.
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Amtliche Grundlage: Dieser Beitrag basiert auf der TaxInfo-Publikation der Steuerverwaltung Kanton Bern: Genehmigung von Spesenreglementen (TaxInfo) .

Kurzüberblick 2026

Kilometerentschädigung
Neu max. 75 Rp./km

Ab 01.01.2026: Privatfahrzeug für geschäftliche Kilometer neu bis max. 0.75 CHF (bis 31.12.2025: 0.70 CHF). Bei bereits genehmigtem Reglement darf der Satz erhöht werden, ohne erneut genehmigen zu lassen.

Fahrzeugspesen
Pauschale Fahrzeugspesen bleiben

Pauschale Fahrzeugspesen für geschäftliche Nutzung des Privatfahrzeugs werden nicht angepasst.

Geschäftsfahrzeug privat
Privatanteil 0.9%/Monat

Unverändert seit 2022: 0.9% des Kaufpreises pro Monat als Lohnbestandteil. Steht im Reglement noch 0.8%, ist trotzdem 0.9% anzuwenden – ohne Anpassungspflicht.

Pro-Tipp: Wenn ihr ein bereits genehmigtes Reglement habt, aktualisiert intern nur den Kilometeransatz (0.75 CHF) und dokumentiert die Änderung sauber im Reglement/Anhang – das spart euch ein neues Genehmigungsverfahren.

1) Voraussetzungen (wer bekommt eine Genehmigung?)

Die Steuerverwaltung bietet mittleren und grösseren Unternehmen mit Sitz im Kanton Bern die Möglichkeit, ein Spesenreglement genehmigen zu lassen, wenn mindestens zehn Empfängerinnen/Empfänger Pauschalspesen erhalten.

Unternehmen mit weniger als zehn Pauschalspesen-Empfangenden können für Spesenempfänger mit Wohnsitz im Kanton Bern individuelle Spesenvereinbarungen zur Höhe der Pauschalspesen abschliessen. Wichtig: Genehmigung eines Spesenreglements und Abschluss einer Spesenvereinbarung sind zwei unterschiedliche Prozesse.

Grenzen beachten: Für den Auslagenersatz sind die Grenzen gemäss Randziffer 52 der Wegleitung zum Lohnausweis einzuhalten (Verweis im TaxInfo-Beitrag).

2) Anforderungen an das Spesenreglement

Das Spesenreglement muss auf dem Musterspesenreglement basieren und die entsprechenden Bestandteile enthalten. Der Kanton Bern weist ausdrücklich darauf hin, auch die erste Seite des Musterreglements zu beachten – dort stehen wichtige Informationen.

Praxis-Hinweis

Wenn ihr Abweichungen vom Muster macht: Begründet sie kurz im Begleitmail – das reduziert Rückfragen.

3) Gesuch um Genehmigung: Unterlagen & Versand

1
Ein Exemplar des Spesenreglements

Reicht das vollständige Reglement ein (auf Basis des Musters).

2
Tabelle „Angaben zu den Pauschalspesenempfängern“

Für alle Funktionen, die Pauschalspesen erhalten (z.B. Geschäftsführer/-in, Aussendienst, Manager/-in), verlangt Bern u.a. folgende Angaben:

  • Funktionen, die Pauschalspesen erhalten
  • Begründung (Repräsentations- bzw. Akquisitionstätigkeit)
  • Anzahl Empfänger/-innen pro Funktion
  • Anzahl Tage pro Monat extern unterwegs (Repräsentation/Akquisition)
  • Anzahl Spesenereignisse & durchschnittliche Höhe pro Kleinspesenereignis (bis CHF 50) pro externem Tag
  • Durchschnittlicher Bruttolohn (Ziffer 8 Lohnausweis)
  • Anzahl Kilometer pro Monat im Ortsrayon (Radius 30 km)
  • Bei Ausrichtung von Fahrzeugspesen (über 12’000 km/Jahr): Ziffer 4 der TaxInfo beachten
Gut zu wissen: Belege wie Lohnausweise, Kalenderauszüge oder Quittungen über Kleinspesen müssen nicht eingereicht werden – bitte aber bereithalten.
3
Versand (E-Mail oder Post)
Per E-Mail
spesenreglement.sv@be.ch
Per Post
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Geschäftsbereich Recht und Koordination
Postfach
3001 Bern

4) Pauschalspesen: Praxis & Limiten

Wann Pauschalspesen möglich sind

Pauschalspesen können nur für Funktionen gewährt werden, die aufgrund hoher Akquisitions-, Repräsentations- oder Reisetätigkeit eine Vielzahl an Kleinspesen haben. Bern stützt sich bei der Festlegung grundsätzlich auf eure Angaben zur Repräsentationstätigkeit und zum Spesenanfall.

Limiten

Pauschalspesen über CHF 6’000/Jahr sind in jedem Fall limitiert auf max. 5% des Bruttolohns (Ziffer 8 Lohnausweis). Zudem werden keine Pauschalspesen gewährt, die CHF 24’000/Jahr übersteigen.

Vorab-Check

Bern empfiehlt vor Einreichung den Pauschalspesensimulator (Link im TaxInfo-Beitrag), um die Genehmigungsfähigkeit grob zu prüfen.

5) Fahrzeugspesen (ab 12’000 km/Jahr)

Wenn ihr Fahrzeugspesen beantragen wollt (ab 12’000 km pro Jahr), gelten die Vorgaben der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK). Bern verweist hierfür auf die entsprechende Mustervorlage (siehe TaxInfo).

6) Genehmigungsverfahren

Vor der Genehmigung stellt die Steuerverwaltung dem Unternehmen eine Erklärung zu. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich das Unternehmen insbesondere:

  • keine weiteren, über das Spesenreglement hinausgehenden und im Lohnausweis nicht bescheinigten Vergütungen auszurichten;
  • mit den im Reglement festgelegten Vergütungen sämtliche Auslagen zu ersetzen, die Mitarbeitenden nach Art. 327 ff. OR zustehen;
  • jede Änderung des Spesenreglements vor Anwendung genehmigen zu lassen.
Nach Unterzeichnung erhaltet ihr das genehmigte Spesenreglement zurück.

7) Lohnausweis & jährliche Liste nach Genehmigung

Lohnausweis
Ziffer 15 (Hinweistext)

Bei genehmigtem Reglement ist unter Ziffer 15 der Hinweis anzubringen: „Spesenreglement am TT.MM.JJJJ durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern genehmigt“.

Pauschalspesen
Ziffer 13.2 (Deklaration)

Sofern Pauschalspesen ausgerichtet werden, ist der Betrag im Lohnausweis unter Ziffer 13.2 zu deklarieren.

Zusätzlich ist der Steuerverwaltung jährlich eine Liste der Pauschalspesen-Empfänger/-innen einzureichen (per E-Mail oder Post), u.a. mit: Name, Vorname, Wohnsitz, Funktion gemäss Reglement, AHV-Nummer, Beschäftigungsgrad, Bruttolohn (inkl. Bonus) und ausbezahlte Pauschalspesen. Bern stellt dafür eine Vorlage zur Verfügung (siehe TaxInfo).

8) Wirkung & Grenzen eines genehmigten Reglements

Wurde ein Spesenreglement vom Sitzkanton genehmigt, anerkennen andere kantonale Steuerverwaltungen dieses in der Regel. Pauschalspesen im Einklang mit dem Reglement werden im Kanton Bern ohne Belege anerkannt – sowohl als geschäftsmässig begründeter Aufwand beim Unternehmen als auch als Spesenersatz bei im Kanton Bern steuerpflichtigen Arbeitnehmenden.

Änderungen immer vor Anwendung genehmigen

Jede Änderung des Spesenreglements ist vor Anwendung genehmigen zu lassen – insbesondere Änderungen des Tätigkeitsbereichs von Funktionen oder das Hinzufügen neuer Funktionen, die Pauschalspesen rechtfertigen.

Periodische Kontrolle

Bern behält sich vor, Reglemente und Pauschalspesen periodisch zu prüfen – spätestens nach fünf Jahren – hinsichtlich aktueller Praxis und Angemessenheit.

Gesetzliche Bestimmungen, die nach Genehmigung in Kraft treten und dem Reglement widersprechen, gehen vor. Kommt der Arbeitgeber seiner Bescheinigungspflicht nicht nach, kann Bern die Genehmigung aufheben.

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Author
Karl Klammer als digitaler Assistent für die Spesen-App Buchhaltung
Karl Klammer (Clippy)

Karl Klammer ist der digitale Kopf hinter der Spesen-App.

Früher hat er Briefe formatiert, heute automatisiert er die Spesenabrechnung und digitalisiert das Belegmanagement.

Als Experte für effiziente Buchhaltungsprozesse sorgt er dafür, dass Unternehmen weltweit wertvolle Zeit sparen und Zettelwirtschaft endlich der Vergangenheit angehört.