Kilometerentschädigung Schweiz 2026: Auto, E-Bike & Sätze
70 Rappen oder mehr? Was gilt 2026 für geschäftliche Fahrten mit dem Privatwagen? Alles zu Kilometerspesen, der TCS-Berechnung und der Fahrradpauschale für den Arbeitsweg.
Inhaltsverzeichnis
1. Wichtig: Spesen vs. Arbeitsweg
Bevor wir über Rappen pro Kilometer sprechen, müssen wir unterscheiden. In der Schweiz werden zwei Dinge oft verwechselt:
🚗 Die Geschäftsreise (Spesen)
Sie fahren von Ihrem Büro zum Kunden nach Bern oder Zürich.
Regel: Der Arbeitgeber ersetzt Ihnen die Kosten steuerfrei. Hier gilt meist das Spesenreglement der Firma.
🏠 Der Arbeitsweg (Steuern)
Sie fahren von Zuhause ins Büro.
Regel: Das ist Privatsache. Sie können die Kosten in der Steuererklärung abziehen (Berufskosten), oft bis zu einem Maximum (z.B. 3'200 CHF beim Bund).
2. Auto: Die 70-Rappen-Frage & TCS Werte
Der "Klassiker" in vielen Schweizer Arbeitsverträgen ist nach wie vor: CHF 0.70 pro Kilometer.
Doch deckt das noch die Kosten? Der TCS (Touring Club Schweiz) berechnet jährlich die wahren Kilometerkosten. Für 2025/2026 liegen diese für ein Durchschnittsfahrzeug oft bereits bei CHF 0.72 bis CHF 0.76.
Es ist zulässig, höhere Sätze als 70 Rappen zu vergüten (z.B. gemäss TCS-Tabelle), solange diese die effektiven Kosten decken. Viele genehmigte Spesenreglemente der Kantone akzeptieren Sätze bis ca. CHF 0.80 meist problemlos als steuerfreien Spesenersatz.
Übersicht Kilometerentschädigung (Richtwerte)
| Fahrzeugart | Üblicher Ansatz (Firma) | Steuerabzug (Arbeitsweg)* |
|---|---|---|
| Privatwagen | CHF 0.70 - 0.80 / km | CHF 0.70 / km |
| Motorrad (>50ccm) | CHF 0.40 - 0.50 / km | CHF 0.40 / km |
| E-Auto | oft identisch zu PKW | CHF 0.70 / km |
*Die Steuerabzüge für den Arbeitsweg sind oft gedeckelt (FABI-Vorlage). Bitte prüfen Sie die Wegleitung Ihres Kantons.
3. Velo & E-Bike: Pauschalen 2026
Immer mehr Schweizer pendeln mit dem E-Bike. Wie sieht es hier finanziell aus?
- Steuerabzug (Arbeitsweg): Wer das Velo für den Arbeitsweg nutzt, kann in der Regel pauschal CHF 700.– pro Jahr in der Steuererklärung abziehen (ohne Kilometer-Nachweis).
-
Geschäftsfahrten (Spesen): Nutzt ein Mitarbeiter sein privates Velo für Dienstfahrten (z.B. Kurier, kurze Wege in der Stadt), zahlen manche Arbeitgeber eine Entschädigung.
Neuere Entwicklungen: In der Berufskostenverordnung werden Ansätze von teils bis zu CHF 0.50 / km diskutiert, um die Nutzung attraktiver zu machen.
Wichtig: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Geschäfts-E-Bike zur Verfügung stellt (auch zur privaten Nutzung), muss dies oft nicht als Lohneinkommen versteuert werden – im Gegensatz zum Geschäftsauto (0.9% Regel). Das macht E-Bike-Flotten für KMUs sehr attraktiv.
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