Kilometergeld in der Schweiz 2025


Wie viel Kilometergeld steht Ihnen zu? Und wann ist der Arbeitgeber überhaupt verpflichtet, die Fahrtkosten zu übernehmen? Gerade bei Dienstfahrten mit dem privaten Fahrzeug kommt schnell die Frage auf, welche Kosten erstattet werden müssen – und welche nicht. Die Spesen App von spesen-app.ch zeigt Ihnen, wie Sie das Kilometergeld korrekt berechnen und effizient abrechnen – rechtssicher, transparent und digital.
Was gilt als Dienstweg – und was nicht?
Grundsätzlich gilt: Der Weg zur Arbeitsstätte ist Privatsache. Fahren Mitarbeitende mit dem privaten Auto direkt ins Büro, handelt es sich um den Arbeitsweg – dieser wird vom Arbeitgeber in der Regel nicht erstattet.
Anders sieht es bei Dienstreisen aus: Wird ein Geschäftstermin wahrgenommen – etwa direkt vom Homeoffice oder von einem anderen Ort aus – ist dies ein Dienstweg. Ebenso gehört der Rückweg vom Kundentermin zurück ins Homeoffice oder zur nächsten geschäftlichen Station dazu. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die entstandenen Fahrtkosten zu erstatten.
Wie hoch ist das Kilometergeld 2025?
Viele Unternehmen setzen auf Pauschalen zur Vereinfachung. Die Höhe dieser Pauschale orientiert sich in der Regel an den Empfehlungen des Touring Club Schweiz (TCS). Dieser berechnet jährlich Durchschnittswerte für die effektiven Kosten pro gefahrenem Kilometer.
Für das Jahr 2025 liegt der Richtwert bei ca. CHF 0.72 pro Kilometer – dieser Betrag deckt sämtliche Kosten ab, darunter:
- Treibstoff
- Versicherungen
- Wartung & Reparaturen
- Autowäsche
- Steuern
- Vignette
- Amortisation
TCS-Empfehlungen für 2025 (Richtwerte)
FahrzeugwertLaufleistungKilometersatzbis CHF 42’000.–bis 10’000 kmab CHF 0.50über CHF 42’000.–über 30’000 kmbis CHF 3.00
Die exakte Pauschale variiert je nach Fahrzeugtyp und Nutzung. Ein individueller, höherer Betrag kann auch vertraglich geregelt werden – zum Beispiel bei einem überdurchschnittlichen Verbrauch oder Spezialfahrzeugen.
So rechnen Sie das Kilometergeld korrekt ab
Für eine rechtssichere Spesenabrechnung ist eine saubere Dokumentation Pflicht. Mit der Spesen App können Mitarbeitende Fahrten direkt per App erfassen – automatisch, mobil und digital. Besonders praktisch: Die App ermöglicht die Anlage von Fahrtenbüchern und berechnet das Kilometergeld auf Basis der hinterlegten Pauschalen.
Beispielrechnung:
Ein Mitarbeitender fährt im Rahmen von Kundenterminen pro Woche 250 Kilometer mit dem eigenen Auto. Bei einem Pauschalbetrag von CHF 0.72 ergibt das:
250 km x CHF 0.72 = CHF 180 pro Woche
Die Spesen App erstellt dazu automatisch einen Nachweis, der direkt in die Buchhaltung übernommen werden kann – inklusive Belegnachweis für die Steuerprüfung.
Gesetzliche Grundlage: Kilometergeld ist Spesenersatz
Gemäss Obligationenrecht (Art. 327a OR) ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle notwendigen Auslagen zu übernehmen, die einem Mitarbeitenden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu zählen auch Fahrten mit dem eigenen Auto – sofern diese dienstlich veranlasst sind.
Achtung: Sollte Ihr Arbeitsvertrag davon abweichende Regelungen enthalten, lohnt sich eine juristische Prüfung. In vielen Fällen sind solche Einschränkungen nicht rechtens.
Was darf nicht abgerechnet werden?
Nicht jede Fahrt berechtigt zur Rückerstattung. Folgende Kosten gelten als private Ausgaben und sind nicht über Kilometergeld erstattungsfähig:
- Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte
- Private Umwege während einer Dienstfahrt
- Kosten für Fahrten in der Freizeit
- Autowäsche, Parkgebühren oder Tanken außerhalb dienstlicher Nutzung
Ausnahme: Steuerlich dürfen Arbeitnehmende ihren Arbeitsweg im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend machen – abhängig von den kantonalen Vorgaben.
Kilometergeld und Steuererklärung
Arbeitnehmende können Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte in der Steuererklärung deklarieren. In vielen Kantonen, z. B. Zürich, gilt jedoch ein Maximalbetrag von CHF 5'000 für den jährlichen Abzug.
Bei Dienstfahrten kann das Kilometergeld hingegen nicht noch zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden, da diese Kosten bereits vom Arbeitgeber erstattet werden.
Selbstständige und das Kilometergeld
Auch Selbstständige dürfen ihre Fahrtkosten steuerlich abziehen – sofern die Nutzung des Fahrzeugs geschäftlich erfolgt. Wird das Auto zu mehr als 50 % für berufliche Zwecke genutzt, gilt es als Geschäftsvermögen. Der private Nutzungsanteil muss allerdings versteuert werden, in der Regel pauschal mit 0,9 % des Fahrzeugpreises pro Monat.
Spesenabrechnung einfach gemacht – mit der Spesen App
Die Spesen App von spesen-app.ch erleichtert Unternehmen die Verwaltung von Kilometergeld, Spesen und Reisekosten. Ob via Webportal oder Smartphone-App – alle Daten werden zentral erfasst, verarbeitet und revisionssicher archiviert.
Vorteile der Spesen App:
- Automatisierte Berechnung von Kilometergeld
- Digitales Fahrtenbuch
- Abgleich mit Pauschalen oder individuellen Vereinbarungen
- Exportfunktionen für Buchhaltung & Steuerberatung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäss OR
Fazit: Kilometergeld 2025 auf einen Blick
✔ Dienstfahrten mit dem eigenen Auto müssen vom Arbeitgeber erstattet werden
✔ Die durchschnittliche Kilometerpauschale beträgt CHF 0.72 (TCS-Richtwert 2025)
✔ Der Arbeitsweg ist Privatsache – aber steuerlich absetzbar
✔ Eine professionelle Spesenlösung wie die Spesen App hilft bei der rechtssicheren Abrechnung
✔ Auch Selbstständige können Fahrten absetzen – bei geschäftlicher Nutzung